Lockdown-Auswirkungen: SPD im Kreistag fragt nach Kindeswohlgefährdungen

Veröffentlicht am 16.03.2021 in Kreistagsfraktion
 

Die SPD-Kreistagsfraktion will mit einer Anfrage an die Landkreisverwaltung wissen, inwiefern sich die beiden Lockdwons auf die Anzahl an Kindeswohlgefährdungen auswirken.

"Die laut Experten-Berichten steigende Zahl von Kindeswohlgefährdungen während der Corona-Pandemie steht nicht gerade im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Wir wollen dem Thema die entsprechende Aufmerksamkeit widmen“, erklärt Fraktion-Geschäftsführer Hans Artschwager, der sich als Geschäftsführer der Waldhaus Jugendhilfe auch beruflich mit den sozialen Auswirkungen der Lockdwons beschäftigt.

Tobias Brenner, Chef der SPD-Kreistagsfraktion erläutert: „Wir wollen mit unserer Anfrage wissen, wie hoch die Fallzahlen in den Lockdown-Zeiträumen waren, ob die Meldungen durch Schulen und Arztpraxen zurückgegangen sind, welche Hilfen wir bieten können und wie mit den bisher verdeckten Kindeswohlgefährdungen nach dem Lockdown umgegangen werden kann.“

"Den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und ihr Wohl zu bewahren, ist bereits unter normalen Umständen eine enorme Herausforderung. Kontaktvermeidung und fehlende Rückzugsmöglichkeiten machen die Lockdowns zu einer extrem schwierigen Situation. Deshalb ist es auch geboten endlich alternative Wege zu gehen. Tübingen ist hier ein gutes Beispiel“, schließt der stellv. Fraktionsvorsitzende Jan Hambach.

 

Die SPD-Kreistagsfraktion bittet die Verwaltung im zuständigen Ausschuss um die Beantwortung folgender Fragen:

1.1. Wie viele Fälle von Kindeswohlgefährdung wurden im Zeitraum Januar 2020 bis Ende Mai 2020 im Landkreis Böblingen erfasst?

1.2. Wie hoch waren die Fallzahlen im Zeitraum von Ende des ersten „Lockdowns“ bis zum zweiten „Lockdown“ im November 2020?

1.3. Wie haben sich diese Zahlen bis heute entwickelt?

1.4. Wie hat sich die Zahl der gemeldeten Fälle von Kindeswohlgefährdung durch Kita- Personal, Schulen und Kinderärzten in den genannten Zeiträumen entwickelt?

2. Wie hoch waren die Unterbringungen in Notfamilien und Inobhutnahmen in den genannten Zeiträumen?

3. Welche Möglichkeiten gibt es, um Kindern Anlaufstellen zu bieten (Sorgentelefon)?

4. Wie schätzt die Landkreisverwaltung die Zahl bisher verdeckter Kindeswohlgefährdungen, die nach Beendigung des „Lockdowns“ manifest werden, ein und welche Überlegungen gibt es hierzu?

Begründung:

Die laut Experten-Berichten steigende Zahl von Kindeswohlgefährdungen während der Corona-Pandemie steht nicht gerade im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Dennoch gilt es, dem Thema im Blick auf die Langzeitwirkungen die entsprechende Aufmerksamkeit zu widmen.

Den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und ihr Wohl zu bewahren, ist bereits unter normalen Umständen eine enorme Herausforderung.

In Zeiten der Pandemie kommt es darüber hinaus zum Zielkonflikt zwischen Kontaktvermeidung zur Reduzierung der Ansteckungsrisiken und einer aufsuchenden Jugendhilfe: Gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes sind gehalten, den Kontakt mit den Familien, die Unterstützung, Beratung sowie Erziehungshilfen benötigen, aufrecht zu erhalten.

Zudem gibt es gerade für Kinder und Jugendliche, die in schwierigen Verhältnissen leben, durch die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen weniger Rückzugsmöglichkeiten.

Für die Fraktion:

Dr. Tobias Brenner, Jan Hambach und Hans Artschwager

 

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